Lehrgang zur Tiertransportsverordnung (Pferdewirte)

Seit dem 1.1.2007 ist die VO EU 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und den damit zusammenhängenden Vorgängen in Kraft.
Nach einer einjährigen Übergangsfrist benötigt jeder, der mit wirtschaftlichem Hintergrund Pferde über eine Entfernung von mehr als 65 km transportieren will, einen Befähigungsnachweis.

Im Rahmen des Unterrichtes bei den Pferdewirten wird lehrplangemäß der Tiertransport behandelt. Das war Anlass  einen Lehrgang mit abschließender Prüfung für die Auszubildenden Pferdewirte anzubieten. Die Schüler können nach bestandener Prüfung  den Befähigungsnachweis zum Transport von Pferden erhalten. Dieser muss bei dem für sie zuständigen Veterinäramt beantragt werden.

Anfragen beantwortet Ihr Klassenlehrer!